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Allgemeine Geschäftsbedingungen – EventsEasy

Paul & Paul Studio UG (haftungsbeschränkt), Staasstraße 37, 42369 Wuppertal · HRB 35906, Amtsgericht Wuppertal · USt-IdNr. DE458212175 · Geschäftsführer: Nicklas Neubauer

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „EventsEasy“ durch Veranstalter. Anbieter ist die Paul & Paul Studio UG (haftungsbeschränkt), Staasstraße 37, 42369 Wuppertal („paul&paul“).

(2) EventsEasy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und Vereine, die Veranstaltungen durchführen („Veranstalter“). Mit der Buchung bestätigt der Veranstalter, dass er nicht als Verbraucher handelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn paul&paul ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) EventsEasy ist eine webbasierte Software zur Organisation von Veranstaltungen. Sie umfasst je nach gebuchtem Umfang insbesondere:

  • das Veranstalter-Web zum Anlegen von Events, Ticketarten, Gästelisten, Artikeln und Lagerbeständen,
  • einen Ticketshop, in dem der Veranstalter Tickets im eigenen Namen an Gäste verkauft,
  • die Personal-App für den Einlass auf gekoppelten Geräten des Veranstalters.

(2) Den genauen Umfang bestimmt der im Kundenportal von paul&paul gebuchte Tarif zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) paul&paul stellt die Software bereit. paul&paul ist weder Veranstalter noch Verkäufer oder Vermittler der Tickets und wird nicht Vertragspartner der Gäste. Verträge über Tickets kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande.

(4) paul&paul erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorlagen für Rechtstexte (insbesondere Ticketbedingungen und Datenschutzhinweise) sind Hilfsmittel; der Veranstalter prüft und verantwortet sie selbst.

§ 3 Vertragsschluss und Zugang

(1) Der Vertrag kommt durch die Buchung von EventsEasy im Kundenportal von paul&paul oder durch Einlösen eines von paul&paul ausgegebenen Codes zustande.

(2) Die Anmeldung erfolgt über das Kundenportal von paul&paul. Der Veranstalter legt fest, welche seiner Mitarbeitenden Zugang mit welcher Rolle erhalten, und hält Zugangsdaten, PINs und gekoppelte Geräte unter Verschluss. Verlorene oder entwendete Geräte entkoppelt er unverzüglich im Veranstalter-Web.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung für EventsEasy richtet sich nach dem im Kundenportal gebuchten Tarif. [offen: Preise, Abrechnungszeitraum]

(2) Eine Nutzungsgebühr je verkauftem Ticket fällt nur an, wenn sie im gebuchten Tarif ausdrücklich ausgewiesen ist. [offen: ob, Höhe, Einbehalt über Mollie oder monatliche Rechnung]

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen stellt paul&paul elektronisch.

§ 5 Zahlungsabwicklung der Ticketverkäufe

(1) Gäste bezahlen Tickets über das eigene Konto des Veranstalters bei der Mollie B.V. („Mollie“). Der Veranstalter schließt den Vertrag mit Mollie selbst ab und verbindet sein Konto in EventsEasy. paul&paul nimmt keine Zahlungen der Gäste entgegen, verwahrt keine Gelder und leitet keine Gelder weiter.

(2) Ohne verbundenes und aktives Mollie-Konto ist kein Ticketverkauf möglich. Für Verfügbarkeit, Prüfungen, Auszahlungen und Gebühren von Mollie gelten ausschließlich die Bedingungen zwischen dem Veranstalter und Mollie.

(3) Erstattungen an Gäste, etwa bei Absage einer Veranstaltung, veranlasst der Veranstalter. EventsEasy unterstützt ihn dabei technisch.

§ 6 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist für seine Veranstaltungen und die Ticketverkäufe allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass

  • vor der Veröffentlichung eines Events seine Pflichtangaben vollständig und richtig hinterlegt sind (Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, Ticketbedingungen, Datenschutzhinweise, Angabe zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG);
  • Preise als Gesamtpreise einschließlich einer anfallenden Umsatzsteuer und aller Gebühren angegeben werden (§ 3 PAngV) und sein hinterlegter Steuerstatus (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer) sowie der gewählte Steuersatz zutreffen;
  • Altersgrenzen und das Jugendschutzgesetz beim Verkauf und am Einlass eingehalten werden;
  • Inhalte, die er einstellt (Texte, Bilder, Logos), keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sind;
  • er seine steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt; EventsEasy stellt dafür Exporte bereit.

(2) Der Veranstalter ist für die personenbezogenen Daten seiner Gäste, Gästelisten, Mitarbeitenden und Lieferanten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

§ 7 Inhalte des Veranstalters

(1) paul&paul kann Inhalte sperren oder entfernen und Events vorübergehend aus dem Ticketshop nehmen, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese Bedingungen verstoßen oder paul&paul eine hinreichend begründete Meldung nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) vorliegt. paul&paul wählt dabei die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigt die Interessen der Gäste, die bereits Tickets gekauft haben.

(2) Über eine Beschränkung informiert paul&paul den Veranstalter spätestens mit ihrem Wirksamwerden unter Angabe der Gründe (Art. 17 DSA). Der Veranstalter kann der Entscheidung unter legal@paulpaul.studio widersprechen; paul&paul prüft den Widerspruch ohne unnötige Verzögerung.

(3) Meldungen und Anfragen zu Inhalten nimmt die Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA entgegen: legal@paulpaul.studio.

§ 8 Verfügbarkeit und Änderungen der Software

(1) paul&paul betreibt EventsEasy mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im gebuchten Tarif ausdrücklich vereinbart ist. [offen: Verfügbarkeitszusage ja/nein, Wert]

(2) Geplante Wartungsarbeiten kündigt paul&paul vorher an und legt sie, soweit möglich, nicht auf bekannte Veranstaltungstermine. [offen: Ankündigungsfrist]

(3) Die Personal-App ist so gebaut, dass der Einlass bei kurzen Netzausfällen weiterläuft. Der Veranstalter sorgt für funktionsfähige Geräte und eine Internetverbindung am Veranstaltungsort.

(4) paul&paul kann EventsEasy weiterentwickeln. Wesentliche Funktionen eines gebuchten Tarifs werden während der Laufzeit nicht ohne Ersatz entfernt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Daten aus § 6 Abs. 2 verarbeitet paul&paul personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters. Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil dieses Vertrags. [offen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung]

(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von EventsEasy.

§ 10 Haftung

(1) paul&paul haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [offen: Haftungshöchstbetrag] Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) paul&paul haftet nicht für die Durchführung oder Absage von Veranstaltungen, für Ansprüche aus Ticketverträgen zwischen Veranstalter und Gast und für Leistungen von Mollie.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch paul&paul zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem gebuchten Tarif. [offen: Laufzeit, Frist]

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende kann der Veranstalter seine Daten für die Dauer seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten exportieren. [offen: Dauer und Kosten des Exportzugangs] Danach werden die Daten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht. Bereits verkaufte Tickets für Veranstaltungen nach dem Vertragsende bleiben bis zum jeweiligen Veranstaltungstag gültig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

paul&paul kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Gesetzesänderungen oder neue Funktionen). Die Änderung wird dem Veranstalter vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gilt sie als angenommen; auf diese Folge weist paul&paul in der Mitteilung hin. [offen: Ankündigungs- und Widerspruchsfrist]

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wuppertal.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026
Paul & Paul Studio UG (haftungsbeschränkt)